Am 24.08.2021 fand wie geplant die Jahresversammlung der Bürgerinitiative "Lünen ohne Forensik" statt.

Zu dieser Veranstaltung hat der Vorstand nachfolgende Pressemitteilung verfasst:

 

Seite 1:

.

 .Seite 2:

 

Nachdem aus Gründen der C-Pandemie in 2020 keine Jahresversammlung der größten Bürgerinitiative der Stadt Lünen möglich war, soll nun 2021 wieder versucht werden eine ordentliche Jahreshauptversammlung abzuhalten.

Voraussetzung für die Versammlung sind natürlich die dann geltenden Corona-Maßnahmen!

Zur Zeit gilt für den Kreis Unna die Inzidenzstufe 1, d. h. Anforderungen gem. § 18 CoronaSchVO :

" Sitzungen/Tagungen/Kongresse etc. sind außen und innen mit bis zu 1.000 Teilnehmern möglich, sofern negative Testnachweise vorliegen."

Wie es sich mit Geimpften / Genesenen verhält ist noch von der Stadtverwaltung zu erfragen.

 

 

In der Verhandlung am 05.11.2019 über das für das Land positive Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen aus 2017 hat der Senat des OVG Münster entschieden.

 

Der Senat hat das Urteil des VG Gelsenkirchen kassiert und die Entscheidung der Bezirksregierung zur Genehmigung des Forensikstandortes gemäß der Bauvoranfrage des Landes für nicht rechtens erklärt.
Eine Revision wurde nicht zugelassen.

 

Damit wurde nachdrücklich die Auffassung der BI-Vertreter bestätigt, dass die damalige Entscheidung des VG Gelsenkirchen rechtlich nicht haltbar war.

 

Gleichzeitig müssen sich nun die politischen Vertreter der Stadt und Bürgermeister Kleine-Frauns die Frage stellen, warum sie zur Errichtung einer Forensik auf der Zechenbrache Victoria der Land im vorauseilenden Gehorsam ein alternatives Grundstück (RWE) anbieten.

 

 

.

Der Vorstand der Bürgerinitiative lädt zur jährlichen Jahresversammlung der Mitglieder ein.

Details und Tagesordnungpunkte nachfolgend:

 

 Mitgliederanschreiben Einladung JHV 2019

Am 05.11.2019 findet beim Oberverwaltungsgericht in Münster die Revisions-Verhandlung über das 1. Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen zum Forensikstandort in Lünen statt.

Hier die Daten:

 

05.11.2019
Sitzungssaal I
Uhrzeit: 10.15 Uhr
Aktenzeichen: 10 A 1261/17 (VG Gelsenkirchen, 6 K 3241/15)
Stadt Lünen ./. Land Nordrhein-Westfalen

Die Stadt Lünen wendet sich gegen den von der Bezirksregierung Arnsberg im sogenannten Zustimmungsverfahren erteilten bauplanungsrechtlichen Vorbescheid für eine Maßregelvollzugsklinik mit 150 Plätzen auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Victoria I/II.

 

 

.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.