E I N L A D U N G

 

 

 

Mitgliederversammlung der BI Lünen ohne Forensik e.V.

— ordentliche Jahreshauptversammlung 2023 —   

Sehr geehrte Mitglieder*Innen,

nachdem in 2022 keine Jahresversammlung möglich war, laden wir Sie hiermit zur ordentlichen Jahreshauptversammlung 2023 unserer Bürgerinitiative ein.

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Ort:      Pfarrheim St. Gottfried
            — Lünen-Wethmar- zwischen St.Gottfried-Kirche und Wehrenboldstr. – 

            Parkplätze: Auf dem Sande—

Datum/Uhrzeit:           06. Dezember 2023, 19:00 Uhr

 

Tagesordnung Mitgliederversammlung

  1. Feststellung der Beschlussfähigkeit und ordnungsgemäßer Einladung
  2. Genehmigung des Protokolls der letzten JHV
  3. Entgegennahme der Jahres- und Kassenberichte des Vorstands
  4. Bericht der Kassenprüfung 
  5. Entlastung von Vorständen und Kassenprüfer
  6. Nachwahl 1 Kassenprüfer oder Änderung der Anzahl der Kassenprüfer
  7. Sonstiges/Verschiedenes

Jedes Mitglied kann bis zum fünften Tag der Mitgliederversammlung Anträge zur Tagesordnung stellen.

Der Vorstand freut sich auf Ihre Beteiligung.

 

gez.für den geschäftsführenden Vorstand

Reiner Dzuba

-Vorsitzender-

Am 24.08.2021 fand wie geplant die Jahresversammlung der Bürgerinitiative "Lünen ohne Forensik" statt.

Zu dieser Veranstaltung hat der Vorstand nachfolgende Pressemitteilung verfasst:

 

Seite 1:

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 .Seite 2:

 

Der Vorstand der Bürgerinitiative lädt zur jährlichen Jahresversammlung der Mitglieder ein.

Details und Tagesordnungpunkte nachfolgend:

 

 Mitgliederanschreiben Einladung JHV 2019

Nachdem aus Gründen der C-Pandemie in 2020 keine Jahresversammlung der größten Bürgerinitiative der Stadt Lünen möglich war, soll nun 2021 wieder versucht werden eine ordentliche Jahreshauptversammlung abzuhalten.

Voraussetzung für die Versammlung sind natürlich die dann geltenden Corona-Maßnahmen!

Zur Zeit gilt für den Kreis Unna die Inzidenzstufe 1, d. h. Anforderungen gem. § 18 CoronaSchVO :

" Sitzungen/Tagungen/Kongresse etc. sind außen und innen mit bis zu 1.000 Teilnehmern möglich, sofern negative Testnachweise vorliegen."

Wie es sich mit Geimpften / Genesenen verhält ist noch von der Stadtverwaltung zu erfragen.

 

 

In der Verhandlung am 05.11.2019 über das für das Land positive Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen aus 2017 hat der Senat des OVG Münster entschieden.

 

Der Senat hat das Urteil des VG Gelsenkirchen kassiert und die Entscheidung der Bezirksregierung zur Genehmigung des Forensikstandortes gemäß der Bauvoranfrage des Landes für nicht rechtens erklärt.
Eine Revision wurde nicht zugelassen.

 

Damit wurde nachdrücklich die Auffassung der BI-Vertreter bestätigt, dass die damalige Entscheidung des VG Gelsenkirchen rechtlich nicht haltbar war.

 

Gleichzeitig müssen sich nun die politischen Vertreter der Stadt und Bürgermeister Kleine-Frauns die Frage stellen, warum sie zur Errichtung einer Forensik auf der Zechenbrache Victoria der Land im vorauseilenden Gehorsam ein alternatives Grundstück (RWE) anbieten.

 

 

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