In der Verhandlung am 05.11.2019 über das für das Land positive Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen aus 2017 hat der Senat des OVG Münster entschieden.
Der Senat hat das Urteil des VG Gelsenkirchen kassiert und die Entscheidung der Bezirksregierung zur Genehmigung des Forensikstandortes gemäß der Bauvoranfrage des Landes für nicht rechtens erklärt.
Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Damit wurde nachdrücklich die Auffassung der BI-Vertreter bestätigt, dass die damalige Entscheidung des VG Gelsenkirchen rechtlich nicht haltbar war.
Gleichzeitig müssen sich nun die politischen Vertreter der Stadt und Bürgermeister Kleine-Frauns die Frage stellen, warum sie zur Errichtung einer Forensik auf der Zechenbrache Victoria der Land im vorauseilenden Gehorsam ein alternatives Grundstück (RWE) anbieten.
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